Allergen-Kennzeichnung 

 
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Personen mit Lebensmittelallergien benötigen Angaben über allergene Zutaten, um geeignete Lebensmittel besser auswählen zu können.

„Ein Allergen ist eine Substanz, die über Vermittlung des Immunsystems Überempfindlichkeitsreaktionen auslöst. Ein Allergen ist ein Antigen, die von ihnen verursachte Überempfindlichkeitsreaktion allergische Reaktion“

Quelle: www.wikipedia.org


Die EU-Richtline 2003/89 regelt die Deklaration von 12 wichtigen Allergene, die unabhängig von der Menge, ab dem 25. November 2005 bei verpackten Lebensmittel vollständig gekennzeichnet werden müssen.

Die Kennzeichnung muss auch dann vorgenommen werden, wenn die allergenen Bestandteile nur indirekt über andere Zutaten ins Lebensmittel gelangen und dort keine Wirkung mehr haben oder wenn sie nur für den Herstellungsprozess von Bedeutung sind. Dies bedeutet, dass auch „Zutaten der Zutaten“ deklariert werden müssen.

Zu den „allergenen Zwölf“ gehören:
Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon), Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Kaschunuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamianuss, Queenslandnuss), Sellerie, Senf, Sesamsamen und Schwefeldioxid bzw. Sulfite ab 10 Milligramm pro Kilogramm oder Liter.

Kennzeichnung der Allergene kann entfallen und die Einzelbestandteile müssen nicht mehr aufgeschlüsselt werden bei z.B. Schokolade oder Fruchtsäfte, wenn es sich um Kräuter – oder Gewürzmischungen handelt.

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