Am 05 Juni 2019 fand in der Bürgerhalle Dahl, Am Obergraben 10, in 58091 Hagen, die
Landesfortbildungsveranstaltung des LVLK NRW statt.
Der Landesvorsitzende Hans Peter Riedmiller begrüßte die Teilnehmer. Im Rahmen des Veranstaltungsthemas „Verordnung (EU) 625/2017 Transparenz des Kontrollpersonals unter dem Gebührendruck“ betonte er, dass die aktuellen Transparenzanforderungen nicht durch den
Landesverband gefördert und unterstützt werden.

Den Auftakt zur Vortragsreihe im Rahmen der Fortbildungsveranstaltung bildete Herr
Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann, vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Naturund
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein Westfalen.
Herr Dr. Bottermann überbrachte die Grüße der Ministerin Frau Ursula Heinen-Esser.
Im Vortrag „Aktuelles aus dem Ministeriums“ stelle er sich dem Thema Transparenz.
Die neue Veröffentlichung nach §40 Abs. 1a Lebensmittel und Futtermittelgesetzbuch wurde
zwischenzeitlich verabschiedet und soll nach Freischaltung der Internetseite starten.
Das Ministerium ist für eine öffentliche Transparenz, hierbei darf diese Transparenz nicht auf
Kosten der Kontrollen gehen.
Die freiwillige Transparenz ist das Ziel. An dieser Kernaussage hält das Ministerium weiterhin fest.
Zurzeit gibt es einen Referentenentwurf über die Allgemeine-Verwaltungsvorschrift
Rahmenüberwachung. Hierbei soll aber nicht die Risikobewertung geändert werden.
Zum Thema Änderung der Lebensmittelkontrolleursverordnung teilte er mit, dass es bisher eine
Arbeitsgruppensitzung gegeben hat.

Herr Bürgermeister Horst Wisotzki begrüßte die Teilnehmer in Hagen. Er lobte die Arbeit der
Lebensmittelkontrolleure für die Verbraucher in Nordrhein-Westfalen. Er wünscht sich als
Verbraucher auch eine deutlichere Transparenz der Überwachung.

Im Rahmen des 2. Vortrages stellte sich Herr Dr. Alexander Pitzer, von den KWG
Rechtsanwälten, dem Thema „Transparenz, aus Sicht der Juristen“.
In seinem Vortrag stellte Herr Dr. Alexander Pitzer die Sichtweise zur Abfrage nach dem
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) dar. Hintergrund ist die Internetplattform Fragdenstaat.de
mit der Aktion „Topf-Secret“.
Insbesondere die Möglichkeiten des Anfechtungswiderspruches oder der Anfechtungsklage in den
Bundesländern, in denen der Widerspruch abgeschafft ist und den Antrag auf Gewährung des
vorläufigen Rechtsschutzes gem. §80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Hierbei gibt es die ersten Verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen die überwiegend die
Informationsgewährung vorläufig untersagten.
Zum Thema §40 Abs. 1a Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch rechnet er mit Klagen gegen
die Veröffentlichung. In der Vergangenheit sahen schon Oberverwaltungsgerichte in Nordrhein-
Westfalen die Veröffentlichung als unverhältnismäßig an. Zum Teil war die Information ungeeignet
oder der Zeitablauf zwischen Probenahme und Veröffentlichung war zu lang.

Der Vortrag von Herr Rolf Schwebel von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und
Gastgewerbe, behandelte das Thema „CO2 Gefahren für die Kontrolleure bei Kontrollen von
Getränkeschankanlagen“.
In seinem Vortrag stellte er die Frage „Was machen Sie, bevor Sie in den Bierkeller gehen?“
Hierbei zeigte Herr Rolf Schwebel auf, welche Möglichkeiten der Kontrolleur hat um seine
Gesundheit zu erhalten bzw. keinen tödlichen Unfall zu erleiden.
Wichtigste Voraussetzung hierbei ist es, die Technik einer Getränkeschankanlage zu verstehen
und daraus möglicher Gefahren zu erkennen.

Herr Hakim Ghellai vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-
Westfalen stellte sich dem Thema „Tabaküberwachung und E-Liquids“.
Im ersten Teil des Vortrages stelle Herr Hakim Ghellai die zukünftige Marktüberwachung vor.
Wichtig ist hierbei, die richtige Einordnung der Erzeugnisse und Produkte.
Im Rahmen der Tabaküberwachung gibt es die Mitteilungspflicht und das Tabaknotifizierungsportal
der Europäischen Union. Es dürfen nur E-Zigaretten verkauft werden, die mindestens 6 Monate
vorher angemeldet wurden. Die aktuelle Liste ist auf der Homepage des Bundesamtes für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit einsehbar.

Im letzten Vortrag an diesem Tag, stellte Herr Rudi Weikert von der Firma APC AG, das Thema
„Mäusebekämpfung, Einsatz von Schlagfallen“ vor.
In seinem Vortrag zeigt Herr Rudi Weikert die Schadnagerproblematik bei der Übertragung von
Zoonosen, über die Zerstörung und der Verkeimung von Lebensmitteln bis hin zu Schäden in
Kulturpflanzen oder sogar Deichen und Dämmen vor.
Im nächsten Themenblock stellte er die Prävention zur Vermeidung von Schädlingen vor. Hierbei
stehen als wichtigste Bestandteile die bauliche Beschaffenheit und die Hygiene im Vordergrund.
Im letzten Teil des Vortrages wurden die verschiedenen Bekämpfungsmaßnahmen sowie
alternative Bekämpfungsmethoden bei anderen Schädlingen vorgestellt.
Hans Peter Riedmiller
Vorsitzender