Ausbildung

WO?

Ausbildungsbehörden sind die Landkreise und kreisfreien Städte, also alle Gebietskörperschaften mit einem eigenen Kfz.-Kennzeichen. An diese sind die üblichen Bewerbungsunterlagen:

 

Bewerbungsschreiben

Zeugnisse mit sämtlichen Abschlüssen und Prüfungen

Lichtbild

Lebenslauf

zu richten.

 

WER?

Die neuen Lebensmittelkontrolleur-Verordnung hat spezielle Anforderungsprofile an die Bewerber gestellt. Dies sind:

  • Meister in einem Beruf des Lebensmittelhandwerk, wie zum Beispiel Bäckermeister, Metzgermeister nach der Handwerksordnung
  • oder eine Fortbildungsprüfung aufgrund des Berufsbildgesetzes nachweisen kann, wie zum Beispiel Küchenmeister, Diätkoch, o.a.
  • Techniker mit staatlicher Abschlussprüfung in einem Lebensmittelberuf nach Einzelfallprüfung mit Genehmigung der Landesregierung
  • Bedienstete im Polizeivollzugsdienst
  • Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die jeweils mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelüberwachung beschäftigt waren
  • Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule, in deren Verlauf Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Erzeugnissen im Sinne der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vermittelt werden, erfolgreich abgeschlossen haben.

Nach der Sichtung der Bewerbungsunterlagen durch die Einstellungsbehörde erfolgt eine Eignungsprüfung der Bewerber.

 

WIE?

Die Ausbildung dauert mindestens 24 Monate und gliedert sich in tätigkeitsbezogene theoretischen Unterricht von mindestens sechs Monaten, geregelte praktische Unterweisung einschließlich Praktika in denen mit der Untersuchung und Beurteilung von Erzeugnissen im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes betrauten Ämtern.

 

Im Rahmen der Ausbildung werden Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten vermittelt:

  • Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich automatisierter Datenverarbeitung, Kommunikationstechnik;
  • Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
  • Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenstände, einschließlich Weinrecht;
  • Fleisch- und Geflügelfleischhygienerecht;
  • Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht;
  • Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmittel, Sensorik;
  • Warenkunde, einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen;
  • Lebensmittel- und Betriebshygiene;
  • Umwelthygiene, einschließlich Abfallbeseitigung;
  • Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen;
  • Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung;
  • Betriebliche Eigenkontrollsysteme;
  • Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken.
  • Theoretischer Unterrichtung

 

Der theoretische Lehrgang wird an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf

http://www.akademie-oegw.de durchgeführt. Der Unterricht umfasst insgesamt 720 Unterrichtsstunden und gliedert sich in drei Module, die von einer praktischen Unterweisung unterbrochen wird. Innerhalb des Lehrgangs werden Leistungskontrollen in Form von Klausuren zur Überprüfung des Wissensstandes durchgeführt.

 

Der Lehrgang schließt mit der staatl. Prüfung ab.

 

Der Verband wünscht den Bewerbern viel Glück bei Ihrem Unterfangen, einen Ausbildungsplatz für den Beruf des Lebensmittelkontrolleur zu ergattern.

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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur (APVOLKon NRW)
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Lebensmittelkontrolleur-Verordnung LKonV
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